Immobilien ABC


Abgeschlossenheit Bei der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum wird für jede Wohnung und jedes Teileigentum ein eigenes Grundbuchblatt, das sogenannte Wohnungsgrundbuch bzw. Teileigentumsgrundbuch, angelegt.

Abgeschlossenheitsbescheinigung Bescheinigung der Baubehörde, dass die Wohnung oder sonstige Räume abgeschlossen sind. Als abgeschlossen gelten Wohnungen, wenn Ihre Räume die Führung eines Haushaltes ermöglichen.

Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken im Hochbau

Auflassung Die dingliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumswechsel, die zur Übertragung der Immobilie erforderlich ist, wird Auflassung genannt (s. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB). Durch die Auflassung wird der Erwerber jedoch noch nicht Eigentümer. 

Auflassungsvormerkung wird vertraglich zugunsten des Käufers vereinbart und bewilligt. Nach Beurkundung des Kaufvertrags veranlaßt der Notar, sobald wie möglich die Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkund) im Grundbuch einzutragen.

Baulastenverzeichnis Eine Baulast ist eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks. Die Führung vom Baulastenverzeichnis obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

Bauantrag Im Regelfall ist für die Errichtung eines Gebäudes ein förmlicher Bauantrag zu stellen, dieser leitet das Baugenehmigungsverfahren bei der zuständigen Baubehörde ein. Die Baubehörde überprüft, ob die Errichtung des Gebäudes möglich ist.

Baugenehmigung Schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. In dem Genehmigungsbescheid sind unter Umständen Auflagen eingefügt, die vom Bauherren zu beachten sind.

Eigentümergemeischaft die Gesamtheit aller Eigentümer innerhalb einer Wohnanlage. Sie beschließt mindestens einmal pro Jahr über Instandhaltung, Instandsetzung, den Wirtschaftsplan usw. in der Eigentümerversammlung, 

Beurkundung Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Bei Nichtbeachtung dieser Form ist der Vertrag nichtig.

Courtage ist die Vermittlungsprovision des Maklers, aber auch einer Bank, wenn einen Kredit vermittelt wird.

Dauerwohnrecht Belastung eines Grundstücks oder Wohnungseigentums, die den Begünstigten zum Nutzen einer Immobile unter Ausschluß des Eigentümers berechtigt. Dieses beschränkte dingliche Recht ist vererblich, verkäuflich und kann vermietet oder verpachtet werden. Zur Sicherung dieses Rechtes ist die Eintragung im Grundbuch in Abteilung II notwendig.

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten. Zum Beispiel das Recht ein Wegerecht zum überqueren einer bestimmten Fläche.

Eigenleistung ist der persönliche Arbeitseinsatz des Bauherrn, die zu Unternehmerpreis in die Finanzierung eingerechnet wird.

Eigennutzung durch den Eigentümer oder seine Kinder bewohnte Immobilie, für die u.U. Steuervorteile nach § 10 e EStG gewährt werden.

Eigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer innerhalb einer Wohnanlage. Sie beschließt mindestens einmal pro Jahr über Instandhaltung, Instandsetzung, den Wirtschaftsplan usw. in der Eigentümerversammlung, die als oberstes Beschlußorgan gemäß WEG gilt.

Erbpacht Pachten eines Grundstückes zur Bebauung von Wohn-/Hauseigentum für eine vom Gesetzgeber festgelegte Laufzeit von 99 Jahren mit allen dem Baurecht zugrundegelegten Rechten.

Finanzierungen Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel 

Flurkarte amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach den bei der Vermessung gefertigten Unterlagen hergestellt.

Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Grundbuches. Der Name einer Gemarkung entspricht meistens dem Namen der auf ihr befindlichen Siedlung.

Gemeinschaftseigentum ist bei ETW das Gebäude, das sind alle tragenden Bauteile, Versorgungsleitungen bis zu den ETW, Heizungsanlage, Fahrstuhl, Treppenhaus Fassade und Fenster. Außerdem alle Gemeinschaftsanlagen wie Gemeinschaftsräume, Außenanlagen und das Grundstück, soweit keine Sondernutzungsrechte bestellt sind.

Geschoßflächenzahl die GFZ wird in § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und gibt an, wieviel qm Geschoßfläche je qm Grundstücksfläche zu lässig sind.

Grundbuch ist eine Register, in dem Grundstück und die an ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse eingetragen sind. Das Grundbuch wird von dem Amtsgericht in denen sich die jeweiligen Grundstücke befinden geführt.

Grunderwerbssteuer die Umsatzsteuer  für Grundstücke. Der Steuersatz beträgt 3,5 % des Grundstückspreises. 

Grundflächenzahl aus der GRZ errechnet sich, wieviel m² Fläche eines Grundstückes überbaut werden dürfen. 

Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks, meist als Mittel der Kreditsicherung.

Grundsteuer ist eine Steuer der Gemeinde, die auf unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben wird.

Hausordnung das Wohnen in einem Mietshaus erfordert Rücksichtnahme und ein paar Regeln, an die sich alle Nachbarn halten.

Hausgeld jeder Wohnungseigentümer ist den anderen gegenüber verpflichtet, die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.

Herstellungskosten sind die gesamten Aufwendungen für den Bau oder Umbau eines Gebäudes. Sie sind die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Grundstückskosten und die Erschließungskosten gehören nicht dazu.

HOAI -Honorarordnung für Architekten und Ingenieure- Ist eine Verordnung, in der die Berechnung von Honoraren für Architektenleistungen und Ingenieurleistungen geregelt ist.

Instandhaltung Maßnahmen zur Erhaltung der Eigenschaften einer Wohnung.

Investitionsrückstau wenn dringend notwendige Investitionen nicht getätigt werden, sich diese also aufstauen.

Jahresabrechnung der Verwalter hat innerhalb einer angemessener Zeit nach Ablauf des Wirtschaftsjahres über die tatsächlich Ausgaben und Einnahmen des Abrechnungszeitraumes abzurechnen.

Kaufvertrag bei Immobilienverkäufen muß der Kaufvertrag stets notariell beurkundet werden (vgl. § 311b BGB). Im Kaufvertrag wird festgehalten, um welche Flurstücke oder welche Wohnung es sich in diesem Kaufvertrag handelt und wieviel Miteigentumsanteil ggf. auf die Eigentumswohnung entfällt.

Kaution dient der Sicherung aller künftigen Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis erwachsen. Die Kaution darf das Dreifache des monatlichen Mietzinses ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten nicht übersteigen.

Loggia an einer Seite offener Balkon. Es befindet sich oben, unten und an den Seiten Wände, Boden und Decke.

Maklervertrag bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Modernisierung bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken.

Mietspiegel Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau.

Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung folgender Posten: 1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, 2. Die Kosten der Wasserversorgung, 3. Die Kosten der Entwässerung, 4. Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage oder des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage oder der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen, 5. Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Warmwasser oder der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, 6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, 7. Die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- und Lastenaufzuges, 8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr, 9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, 10. Die Kosten der Gartenpflege, 11. Die Kosten der Beleuchtung, 12. Die Kosten der Schornsteinreinigung, 13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, 14. Die Kosten für den Hauswart, 15. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage, 16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung, 17. sonstige Betriebskosten

Netto-Kalt Miete ist das vom Mieter zu zahlende Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne anteilige Betriebskosten (auch ohne Heizkosten).

Notaranderkonto  ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Ein Treuhandkonto ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch.

Nutzfläche neben der Wohnfläche sind alle Nebenräume wie Keller, Dachboden, Heizraum usw. mit eingerechnet.

Obhutspflicht der Mieter hat jeden unangemessenen Gebrauch der Mietsache zu unterlassen und ist verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden von ihr abzuhalten, soweit dies in seiner Macht steht.

Objektbetreuung 

Pachtvertrag Vertrag zur Überlassung einer Sache oder eines Rechts zum Gebrauch gegen Entgelt.

Rendite

Rückgabepflicht Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben (§ 546 BGB).

Räumungsklage Klage des Vermieters auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung durch den Mieter.

Sanierung

Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, wie Grundstück, Dach, Balkone und Treppenhaus, besteht.

Sondernutzungsrechte stellen ein ausschließliches Gebrauchs- und Nutzungsrecht von Räumen, Flächen, Anlagen, Einrichtungen und
Gebäudeteilen dar, die im gemeinschaftlichen Eigentum liegen. Andere Eigentümer werden vom Gebrauch und der Nutzung ausgeschlossen. Sie werden in der Regel mit einem Wohnungs- oder Teileigentum verbunden, da sie für sich alleine nicht existieren können.

Sonderumlage  ist eine außergewöhnliche Zahlung in besonderen Fällen, wenn z.B. eine notwendige Reparatur für welche die Wohngelder nicht ausreichend kalkuliert wurden.

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 3 WEG).

Teilungserklärung Der Eigentümer eines Grundstücks teilt durch Erklärung gegenüber dem Grundstücksamt das Eigentum an seinem Grundstück in der Weise, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist. Diese Erklärung hat durch notariell beglaubigte Urkunde zu erfolgen.

Tilgung planmäßige, vereinbarte Rückzahlung eines Darlehens. Die Tilgungsraten, meist ein Prozent, werden vor Auszahlung des Darlehens vereinbart.

Unbedenklichkeisbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde. Erst mit dieser Bescheinigung ist die Eintragung des neuen Grundstückseigentümers ins Grundbuch möglich.

Untervermietung der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten

Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterzeichnetes Schriftstück, um spätere Streitigkeiten über das Vorhandensein und die Art von Schäden an der Mietsache zu verhindern.

Verkehrswert ist der Marktwert einer Sache oder Immobilie bezeichnet. Bei Streit über die Höhe des Verkehrswertes wird meist ein  Sachverständiger  mit der Wertermittlung hinzugezogen.

Verwaltungsbeirat ist ein der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Beirat ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben, d.h. seine Bestellung kann auch ausgeschlossen werden. Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit die Bestellung eines Verwaltungsbeirates beschließen.

Vergleichsmiete ist ein Querschnitt aller Mieten eines Ortes

Vermessung hier werden bestimmte Punkte, z.B. bei einem Grundstück erfasst

Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie

VOB ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen und besteht aus drei Teilen:
Teil A : Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (Konzeption und Durchführung der Vergabe)
Teil B : Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (z. B. Vergütung, Abrechnung, Abnahme, Gewährleistung, Art und Umfang der Leistungen)
Teil C : Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Vormerkung

Wirtschaftsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung, sowie die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der Instandhaltungsrückstellung.

Wohnungseigentümer Gemeinschaft -WEG-

Wohngeld die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben festgelegte Vorschüsse in regelmäßigen Zeitabständen (z. B. monatlich) zu entrichten.

Zwangssicherungshypothek

Zwischenfinanzierung überbrückt die Zeit bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages oder Auszahlung eines Hypothekendarlehens.

 

 

 

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